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Bichon starb nach Sturz aus dem sechsten Stock in Swjatoschinskij — Fall unter Artikel mit Strafe bis zu 8 Jahren qualifiziert

In Kyjiw hat eine unbekannte Person einen Bichon-Hund vom sechsten Stock eines Fensters in der Tschornobylska-Straße hinausgeworfen. Ermittler leiteten ein Verfahren gemäß Absatz 3 von Artikel 299 des Strafgesetzbuches der Ukraine ein – der strengsten Bestimmung zur Bestrafung von Tierquälerei.

Tetiana Suchkova-Ladik

Von Tetiana Suchkova-Ladik

10. Juni 2026 · 1 Min. Lesezeit

Bichon starb nach Sturz aus dem sechsten Stock in Swjatoschinskij — Fall unter Artikel mit Strafe bis zu 8 Jahren qualifiziert

Am 9. Juni gegen 13:00 Uhr wurde in der Heiligscheins-Gegend von Kiew in der Straße Tschornobylska ein kleiner Hund der Rasse Bichon Frisé aus dem Fenster eines Mehrfamilienhauses geworfen. Das Tier starb an Ort und Stelle an den erlittenen Verletzungen. Die Kiewer Polizei meldete das Ereignis, Details wurden von Tierschützern bestätigt.

Ein Mann warf den Hund vom sechsten Stock eines Mehrfamilienhauses in der Straße Tschornobylska. Der Bichon Frisé starb an Ort und Stelle an seinen Verletzungen.

— aus der Mitteilung der Tierschützer, nach Angaben von „Realnyj Kiew"

Die Ermittler der Heiligscheins-Polizeiabteilung haben ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet. Der Fall wird nach Artikel 299 Absatz 3 des Strafgesetzbuches der Ukraine qualifiziert — Tierquälerei mit erschwerenden Merkmalen.

Was bedeutet Art. 299 Abs. 3

Die Grundfassung des Artikels sieht eine Freiheitsbeschränkung von ein bis drei Jahren oder Freiheitsstrafe von zwei bis drei Jahren vor. Absatz 3 wird angewendet, wenn die Straftat mit besonderer Grausamkeit begangen wurde, in Gegenwart einer minderjährigen oder unmündigen Person, gegenüber zwei oder mehr Tieren, wiederholt, von einer Gruppe von Personen oder sogenanntem aktivem Vorgehen — insbesondere durch Werfen aus der Höhe. Die Strafe beträgt fünf bis acht Jahre Freiheitsstrafe.

Die Person des Verdächtigen war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung offiziell nicht ermittelt worden, die Polizei berichtete nicht von einer Festnahme.

Nicht der erste Fall in der Hauptstadt

Kiew verzeichnet regelmäßig ähnliche Verbrechen. Anfang 2025 lockte ein Mann in der Dnepr-Gegend einen acht Monate alten Hund unter Drogeneinfluss in eine Wohnung, quälte das Tier und warf es dann vom fünften Stock, wo er es noch vor den Augen eines Kindes totschlug — der Verdächtige wurde damals in Untersuchungshaft genommen. Trotz Verschärfung der Sanktionen im Jahr 2017 bleiben Urteile nach Art. 299 in realer Auslegung selten: Fälle werden häufiger eingestellt oder mit bedingten Strafen abgeschlossen.

Die entscheidende Frage bleibt: Wird die Polizei den Verdächtigen schnell genug ermitteln, damit die Sache vor Gericht kommt — oder wird das Verfahren in der Vorermittlungsphase steckenbleiben, wie es bei der Mehrzahl ähnlicher Kiewer Fälle geschehen ist.

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