Lebenslanger Status bleibt. Tägliche Kontrolle nicht: Was der Rat für ehemalige Beamte geändert hat
Das Oberste Ratsplenum hob den unbefristeten Status von PEP nicht auf, machte ihn aber weniger schmerzhaft: Banken müssen nun nur ein Jahr nach der Entlassung verstärkte Überprüfungen durchführen, danach nur noch bei tatsächlichem Risiko.
Von Tetiana Suchkova-Ladik
10. Juni 2026 · 2 Min. Lesezeit
Ein ehemaliger stellvertretender Minister, der vor fünf Jahren entlassen wurde, ist nicht mehr verpflichtet, jede Zahlung gegenüber der Bank zu erklären. Das Verkhovna Rada hat festgestellt: Die verstärkte Finanzüberwachung von PEP dauert nur 12 Monate ab dem Entlassungstag — alles Weitere erfordert eine separate Begründung.
Wie es funktioniert hat und was sich geändert hat
Bis 2020 gaben die Gesetze den Banken drei Jahre Zeit, um verstärkte Aufmerksamkeit auf ehemalige Staatsbeamte zu richten. Dann wurde das Gesetz gegen Geldwäsche 361-IX verabschiedet — und der PEP-Status wurde lebenslang: Jede Transaktion jedes ehemaligen Beamten erforderte formal bis zum Lebensende verstärkte Prüfung. Im November 2022 versuchte das Rada, die Norm auf drei Jahre zu verkürzen, aber ein Jahr später kehrte es zum lebenslangen Monitoring zurück — unter Druck des IWF.
Die neue Änderung, die als Teil des Gesetzes zur Besteuerung digitaler Plattformen (Nr. 15111-Д) verabschiedet wurde, hebt den lebenslangen Status nicht auf. Wie LB.ua erklärt, ändert sie nur die Durchsetzungsregeln: Die ersten 12 Monate — automatisiertes verstärktes Regime (Klärung der Vermögensquellen, Genehmigung durch den Manager für Transaktionen, verstärkte Überwachung). Danach kann die Bank die verstärkte Kontrolle fortsetzen, ist aber verpflichtet, ein konkretes, individuell bewertetes Risiko zu dokumentieren. Der bloße Status als ehemaliger PEP ist nicht mehr ausreichend.
«Wenn eine Person zur Bank kommt und 400.000 Dollar einzahlen möchte, deren Herkunft sie nicht erklären kann — natürlich wird es Fragen und Überprüfungen geben»
Forbes Ukraine, Vertreter des Bankensektors
Warum dieser Kompromiss nicht trivial ist
Der lebenslange PEP-Status ist keine ukrainische Erfindung, sondern eine FATF-Anforderung und eine der Bedingungen, die die Ukraine eingegangen ist, um Verhandlungen über den EU-Beitritt zu eröffnen. Der vorherige Versuch, die Norm 2020 zu lockern, provozierte eine Reaktion der Europäischen Kommission und der FATF. Dieses Jahr schlug das Parlament erneut vor, den lebenslangen Status komplett abzuschaffen — die Europäische Kommission warnte erneut vor Risiken für die Eurointegration. Letztendlich wurde ein Mittelweg gewählt: Der Status bleibt unbegrenzt, aber die automatische Überprüfung ist zeitlich begrenzt.
Die Änderung verpflichtet Banken auch, den PEP-Kunden schriftlich zu benachrichtigen, wenn sie sich entscheiden, den verstärkten Modus nach 12 Monaten fortzusetzen. Dies ist ein neuer Schutz vor Situationen, in denen eine Person über Jahre hinweg kein Konto eröffnen oder eine Transaktion durchführen kann, ohne Erklärungen abzugeben — nicht weil ein Risiko besteht, sondern weil es einen Eintrag in der Datenbank gibt.
Drei Mal in fünf Jahren
Die Chronologie der Änderungen ist selbst aussagekräftig:
- bis 2020 — drei Jahre verstärkte Überwachung nach Entlassung;
- 2020 — lebenslanger PEP-Status (FATF- und EU-Anforderung);
- November 2022 — Rada verkürzt auf drei Jahre;
- Oktober 2023 — Rückkehr zum lebenslangen Status unter Druck des IWF;
- Juni 2025 — aktuelle Änderung: Status lebenslang, aber obligatorische verstärkte Überwachung — nur 12 Monate.
Jeder Rückschritt und jede Rückkehr fielen mit einer neuen IWF-Tranche oder einem Schritt der Eurointegration zusammen. Das ist kein Zufall — es ist eine Illustration davon, dass sich im ukrainischen Parlament kein interner Konsens zum PEP-Thema gebildet hat.
Die Frage bleibt offen: Wenn die Europäische Kommission diese Änderung stillschweigend akzeptiert — wird die Norm festgeschrieben. Wenn nicht — könnte sich das Rada einem neuen Ultimatum stellen, bereits im Kontext eines konkreten Verhandlungsabschnitts zur Rechtsstaatlichkeit.